Spruch Dem Revisionsrekurs der Gegnerin der gefährdeten Partei wird dahin Folge gegeben, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die gefährdete Partei ist schuldig, ihrer Gegnerin die mit 373,68 EUR (darin 62,28 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung und die mit 1.09…
Text Begründung: Die gefährdete Partei wird im Folgenden als Kläger, die Gegnerin der gefährdeten Partei als Beklagte bezeichnet. Der Kläger und die Beklagte sind in aufrechter Ehe miteinander verheiratet. Der Kläger begehrte zur Sicherung seines (eingeklagten) Anspruchs auf Herausgabe bestimmter, nach s…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, er ist auch im Sinne einer Wiederherstellung des antragsabweisenden Beschlusses des Erstgerichts berechtigt. In ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs führt die Beklagte unter anderem aus, dass es an einer objektiven Gefährdung fehle. Eine konkrete Gefahr, dass sie…