RS0005048 – OGH Rechtssatz
RS0005048 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Keine Untersagung eines Wohnhausbaues mit einstweiliger Verfügung wegen allenfalls nach Bauvollendung drohender Belästigung der Nachbarschaft durch die Bewohner des Neubaues (Wohnblock bei Ischler Kurpark).