JudikaturJustizRS0005048

RS0005048 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Februar 1967

Keine Untersagung eines Wohnhausbaues mit einstweiliger Verfügung wegen allenfalls nach Bauvollendung drohender Belästigung der Nachbarschaft durch die Bewohner des Neubaues (Wohnblock bei Ischler Kurpark).