JudikaturJustizRS0004873

RS0004873 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 2016

Da die Sicherungsmittel in der EO nur beispielsweise aufgezählt sind, können zur Sicherung des Anspruches auch andere Anordnungen als die in der EO genannten getroffen werden; die Sicherungsmittel müssen sich nach der Beschaffenheit des im Einzelfall zu erreichenden Zweckes richten.

Entscheidungen
9