JudikaturJustizRS0004861

RS0004861 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 2022

Eine einstweilige Verfügung gem § 381 EO kann vom Prozessgericht nur zur Sicherung des konkreten durch die Klage geltend gemachten Anspruches angeordnet werden. Daher keine einstweilige Verfügung durch Änderung des Gesellschaftsvertrages über die Vertretungsbefugnis, wenn Klagebegehren die Entziehung der Geschäftsbefugnis betrifft.

Entscheidungen
41