JudikaturJustizRS0004815

RS0004815 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2022

Der mit einer während eines Rechtsstreites zu erlassenden einstweiligen Verfügung zu sichernde Anspruch hat sich im Rahmen des mit der Klage erhobenen Anspruches zu halten. Das Nichtzurechtbestehen des Klagsanspruches muss zur Abweisung führen (SZ 27/329).

Entscheidungen
65