Spruch 1. Dem Revisionsrekurs der gefährdeten Partei wird nicht Folge gegeben. Die gefährdete Partei ist schuldig, dem Gegner der gefährdeten Partei die mit 2.401,38 EUR (darin 20 % USt 400,23 EUR) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. 2. Der Rekurs des Gegners der …
Text Begründung: Der gefährdeten Partei wurde zur Sicherung ihres Aufteilungsanspruchs mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichts vom 21. Februar 2003 gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO das Belastungs- und Veräußerungsverbot hinsichtlich einer Liegenschaft ihres Ehemanns bis (längstens) zur rechtskräftige…
Rechtliche Beurteilung 1. Der vom Masseverwalter beantwortete Revisionsrekurs der gefährdeten Partei, dem das Erstgericht antragsgemäß aufschiebende Wirkung zuerkannte, ist aus dem vom Rekursgericht angeführten Grund zulässig, aber nicht berechtigt. Die Rechtsmittelwerberin führt aus, das Rekursverfahren leide an einem sc…