Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende und gefährdete Partei ist schuldig, den beklagten Parteien und Gegnern der gefährdeten Partei die mit S 20.976,12 bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin S 3.496,02 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Begründung: Mit dem Klagebegehren, die beklagten Parteien seien zur ungeteilten Hand schuldig, "alle Maßnahmen zu unterlassen, die eine Beeinträchtigung der Wasserbenützungsrechte der Klägerin hinsichtlich der Quellen 3, 6 und 7 im Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 7.10.1971 herbeiführen", ve…
Rechtliche Beurteilung Das Gericht zweiter Instanz wies den Sicherungsantrag ab und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Es führte - soweit die Wiedergabe seiner Ausführungen für die Erledigung des Revisionsrekurses erforderlich ist - …