JudikaturJustizRS0004795

RS0004795 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Januar 2013

Auch ein bedingtes Recht kann durch einstweilige Verfügung gesichert werden, aber doch nur insoweit, als bereits ein klagbarer Anspruch besteht und mit Klage geltende gemacht wird oder werden soll.

Entscheidungen
10