Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Beschluss des Rekursgerichts wird dahin abgeändert, dass der erstgerichtliche Bewilligungsbeschluss mit der Maßgabe wiederhergestellt wird, dass er zu lauten hat: „Aufgrund der nachstehenden Urkunden 1 Urteil vom 07. 10. 2014 (BG Innere Stadt Wien 95 C…
Text Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** GB ***** steht im Alleineigentum der D***** GmbH. Mit Anerkenntnisurteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 7. 10. 2014, AZ 95 C 164/14s wurde sie schuldig erkannt, hinsichtlich ihrer Liegenschaft zugunsten der Antragsstellerin „in die Einverleibung des B…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Antragstellerin ist zulässig und berechtigt, weil das Rekursgericht die Eintragungsgrundlage verkannt und das Grundbuchsgesuch daher unrichtig beurteilt hat. 1. Grundlage des Eintragungsgesuchs der Antragstellerin ist nicht der Bestandvertrag vom 5. 6. 2008, sondern das Anerk…