RS0004544 – OGH Rechtssatz
RS0004544 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Untersagt der Exekutionstitel die Fortführung eines Baues, um die Ausübung des Fensterrechtes im Sinne des § 488 ABGB durchzusetzen, so stellt das Auflegen einiger Bretter auf die Mauer des infolge des Bauverbots eingestellten Baues zu bloßer Sicherung mangels Beeinträchtigung der Lichtverhältnisse kein titelwidriges Verhalten dar.