JudikaturJustizRS0004544

RS0004544 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. März 1974

Untersagt der Exekutionstitel die Fortführung eines Baues, um die Ausübung des Fensterrechtes im Sinne des § 488 ABGB durchzusetzen, so stellt das Auflegen einiger Bretter auf die Mauer des infolge des Bauverbots eingestellten Baues zu bloßer Sicherung mangels Beeinträchtigung der Lichtverhältnisse kein titelwidriges Verhalten dar.