JudikaturJustizRS0004538

RS0004538 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Mai 1981

Wenn das Vermessungsamt einen Teilungsplan gemäß § 39 VermG nur mit bestimmten Änderungen bzw Ergänzungen bescheinigt, dann muß mit dem Antrag auf Exekutionsbewilligung auch ein Teilungsplan vorgelegt werden, der die im Bescheid des Vermessungsamtes angeführten "Änderungen bzw Ergänzungen" ausweist, da nur dann geprüft werden kann, ob der bescheinigte Teilungsplan keine solchen Änderungen bzw Ergänzungen enthält, welche möglicherweise auch den Inhalt des im Urteil festgelegten Anspruches der betreibenden Partei betreffen.