JudikaturJustizRS0004497

RS0004497 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. August 2012

Da das Verfahren nach § 352 EO den Regeln der freiwilligen Versteigerung unterliegt, erfolgt der Eigentumserwerb des Erstehers nicht auf Grund eines staatlichen Hoheitsaktes, sondern wie bei einem Kauf im Sinne des Privatrechtes.

Entscheidungen
9