Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß der Exekutionsbewilligungsbeschluß des Erstgerichtes wieder hergestellt wird. Die verpflichtete Partei hat ihre Rekurskosten selbst zu tragen. Die Revisionsrekurskosten der betreibenden Partei werden mit…
Text Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 21.August 1992 hat das Erstgericht der beklagten Medieninhaberin verboten, bis zur Rechtskraft des im Prozeß über das Unterlassungsbegehren im monatlich erscheinenden Printmedium "W*****" Tatsachenbehauptungen aufzustellen, in denen der Kläger als Mitwir…
Rechtliche Beurteilung Es trifft wohl zu, daß die betreibende Partei im Antrag auf Bewilligung der Unterlassungsexekution nach § 355 EO konkret und schlüssig zu behaupten hat, daß der Verpflichtete dem Exekutionstitel nach Eintritt seiner Vollstreckbarkeit zuwidergehandelt hat, weil es nach § 355 Abs 1 EO nicht bloß auf …