Spruch Bei Bewilligung der Pfändung ist zu prüfen, ob das Recht, dessen Pfändung beantragt wird, einer Verwertung zugänglich ist. Die durch § 150 ABGB normierte Beschränkung hindert nicht die Exekutionsbewilligung, sondern kann lediglich im Verwertungsverfahren zu einer Schmälerung der den Gläubigern zuko…
Text Der betreibende Gläubiger beantragte zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 7560 S samt Anhang unter der Bezeichnung im Rubrum "Pfändung und Zwangsverwaltung eines Fruchtgenußrechtes sowie mit der Behauptung, der Verpflichteten sei von ihrem am 23. November 1970 verstorbenen Gatten F…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Nach § 336 EO gehören bei der Zwangsverwaltung einer dem Vater am Vermögen seines Kindes eingeräumten Fruchtnießung (§ 150 ABGB) auch die Leistungen für den standesgemäßen Unterhalt des Kindes zu den vom Verwalter unmittelbar zu berichtigenden auslagen. Aus dieser Bestimmung, di…