Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen die mit S 4.077,- (einschließlich S 679,50 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte war Gesellschafterin der H***** ***** Gesellschaft mbH; auf die von ihr übernommene Stammeinlage von 495.000 S hatte sie 247.500 S bar eingezahlt. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Kitzbühel vom 14.5.1990, AZ E 3619/90, wurde der Klägerin zur Hereinbringung der voll…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Die Beklagte macht geltend, daß der betreibende Gläubiger gemäß § 308 Abs.1 EO durch die Überweisung der Forderung zur Einziehung berechtigt werde, die Forderung so geltend zu machen, wie sie dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner zustehe. Der K…