Spruch Es bedarf keiner Drittschuldnerklage des Überweisungsgläubigers, wenn der Verpflichtete gegen den Drittschuldner bereits einen Exekutionstitel erworben hat. Entscheidung vom 27. November 1959, 3 Ob 384/59. I. Instanz: Bezirksgericht Greifenburg; II. Instanz: Landesgericht Klagenfurt.…
Text Auf Grund des Vergleiches vom 1. März 1957 wurde dem Hans B. als betreibender Partei wider Horst K. als verpflichtete Partei vom Erstgericht mit Beschluß vom 8. September 1958, E 1065/58-1, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 11.000 S s. A. die Exekution durch Pfändung und Überweisu…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Nach § 308 EO. ermächtigt die Überweisung zur Einziehung den betreibenden Gläubiger u. a. dazu, namens des Verpflichteten vom Drittschuldner die Entrichtung des im Überweisungsbeschluß bezeichneten Betrages nach Maßgabe des Rechtsbestandes der gepfändeten Forderung und…