JudikaturJustizRS0003959

RS0003959 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. März 2022

Die nach Klagserhebung erfolgte Pfändung und Überweisung der eingeklagten Forderung ändert an der Klagslegitimation nichts und hat nur zur Folge, daß statt auf Zahlung an den Kläger auf gerichtlichen Erlag zu erkennen ist.

Entscheidungen
8