JudikaturJustizRS0003942

RS0003942 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. September 2015

Exekution zur Erwirkung des Erlages einer Geldsumme ist nach den Bestimmungen über die Exekution zur Hereinbringung von Geldforderungen zu führen; die §§ 353 oder 354 EO sind hier nicht anzuwenden.

Entscheidungen
9