Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden im Umfang der Anfechtung dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: "Das Sicherungsbegehren (Punkt 1.) der erstinstanzlichen Entscheidung), der Beklagten werde aufgetragen, binnen einer Woche S 750.000,-- beim Erstger…
Text Begründung: Zur Sicherung seiner mit der Klage geltend gemachten Forderung von S 500.000,-- (sA) für anwaltliche Leistungen, die er der Beklagten erbracht habe, begehrte der Kläger die einstweilige Verfügung 1.) der Beklagten aufzutragen, binnen einer Woche S 750.000,-- beim Erstgericht zu hinter…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Beklagten ist zulässig und berechtigt. Die Vorinstanzen haben zutreffend erkannt, dass die für Geldforderungen zulässigen Sicherungsmittel in § 379 EO taxativ aufgezählt werden (SZ 58/81; EvBl 1991/193; RIS-Justiz RS0005471; Heller/Berger/Stix Komm EO4 2709 f; Petschek/Hämm…