Spruch 1. Der Revisionsrekurs wird hinsichtlich der Pfandgegenstände Postzahl 23, 23 A und 24 des Pfändungsprotokolls E 2759/86-2 zurückgewiesen. 2. Im übrigen wird dem Revisionsrekurs Folge gegeben und der angefochtene Beschluß dahin abgeändert, daß a) die Punkte 1.) und 3.) des erstgerichtlichen Beschlus…
Text Begründung: Mit Beschluß vom 30.September 1986 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei gemäß § 371 Z 2 EO zur Sicherung von Geldforderungen die Fahrnisexekution sowie die bücherliche Vormerkung des Zwangspfandrechtes ob den Liegenschaften EZ 129 und 294 je KG Remsach sowie EZ 189 KG Böck…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der verpflichteten Partei ist hinsichtlich der Pfandgegenstände Postzahl 23, 23 A und 24 unzulässig, weil die zweite Instanz insoweit die Entscheidung des Erstgerichtes bestätigt hat (§ 78 EO iVm § 528 Abs 1 Z 1 ZPO). Die Bestimmung des § 502 Abs 3 iVm § 528 Abs 1 Z 1 ZPO (Aufheb…