Spruch Wurde ein Betrieb dauernd stillgelegt, so kann die Zubehörseigenschaft der Maschinen, die früher in dem nunmehr stillgelegten Betrieb verwendet wurden, nicht durch die Annahme aufrechterhalten werden, diese Maschinen könnten einem andersgearteten Betrieb dienen. Entscheidung vom 10. April 1968, 3 O…
Text Mit Beschluß vom 23. Dezember 1966 setzte der Erstrichter den Schätzwert der zu versteigernden Liegenschaft EZ. 627 KG. M. ausschließlich des Zubehörs mit dem Betrag von 17.851.600 S und den Wert des Zubehörs mit 3.859.000 S endgültig fest. Infolge Rekurses des Verpflichteten hob das Rekursgericht …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Da die Ausscheidung der in Gruppe I angeführten Maschinen und Anlagen aus dem Liegenschaftszubehör ebenso unbekämpft blieb wie die Zubehörsqualität der unter III und IV angeführten Maschinen und Anlagen, hat sich der Oberste Gerichtshof nur mit der Frage zu befassen, ob die unte…