Spruch Rechtsgrundlage des Anspruches auf Einräumung einer Ersatzhypothek im Sinne des § 222 Abs. 4 EO ist ausschließlich den Umstand, daß ein nachfolgender Buchberechtigter bei Verteilung des Erlöses einer Pfandsache infolge unverhältnismäßiger Befriedigung eines vorrangigen Gläubigers nichts (oder nicht …
Text Der Beklagte, ein Rechtsanwalt, vertrat die Klägerin in ihrer Eigenschaft als Pfandgläubigerin der Rosa K im Zwangsversteigerungsverfahren E 2010/69 des Bezirksgerichtes R, in welchem die Sparkasse des Marktes H zur Hereinbringung der zu ihren Gunsten auf den gesamten Liegenschaften EZ 180 und 1288 …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Wie aus § 222 Abs. 2 und 3 EO klar ersichtlich, soll in jenen Fällen, in welchen für eine Forderung mehrere Pfandobjekte haften, die Befriedigung dieser Forderung grundsätzlich durch verhältnismäßige Heranziehung aller Pfandobjekte geschehen. Da aber ein derart gesiche…