Spruch Die Nebengebührensicherstellung ist keine selbständige Höchstbetragshypothek. Für den infolge unterbliebener oder nicht gehöriger Anmeldung nicht ausgenützten Teil der Nebengebührensicherstellung findet eine Zuweisung im Meistbotsverteilungsverfahren nicht statt OGH 15. September 1982, 3 Ob 79/82 (…
Text Das Erstgericht verteilte das im gegenständlichen Zwangsversteigerungsverfahren für die 1434/10 000 Anteile des Verpflichteten an der Liegenschaft EZ 86 KG V erzielte Meistbot. Es ließ die von der G-Bank im Rahmen der Nebengebührensicherstellung angemeldete Forderung von 85 153.63 S ("Förderung aus …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Es ist zunächst festzustellen, daß die G-Bank die "Forderung aus Konto 126060970-0" von 85 153.63 S und die "Zinsen inclusive Zinseszinsen, Verzugszinsen und erhöhte Zinsen von insgesamt 185 745.37 S" nicht gehörig iS des § 210 EO angemeldet hat. Eine Zuweisung - durch Barzahlung…