Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß des Rekursgerichtes wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die Kosten der betreibenden Partei für den Revisionsrekurs in Höhe von S 5.358,14 (darin enthalten S 893,02 Umsatzsteuer) werden…
Text Begründung: Mit Beschluß vom 10.8.1994 wurde auf Antrag des betreibenden Gläubigers gegen die verpflichteten Parteien - über deren Vermögen damals noch nicht der Konkurs eröffnet war - zur Hereinbringung einer Forderung von S 113.128,26 sA ua die Fahrnisexekution bewilligt. Durch Anschlußpfändung…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist berechtigt. Das Verkaufsverfahren wird vom betreibenden Gläubiger gehörig fortgesetzt (§ 256 Abs 2 EO), wenn der betreibende Gläubiger alle zumutbaren Schritte unternommen hat, um den gerichtlichen Verkauf der gepfändeten Sachen zu erwirken. Das ist bei einem Unterbleiben d…