Spruch Im Fall der bücherlichen Anmerkung der Anfechtungsklage ist § 220 Abs. 4 EO nicht anwendbar, wenn der Anfechtungsgegner als betreibender Gläubiger einschreitet OGH 4. Juni 1980, 3 Ob 163/79 (KG St. Pölten R 419/79; BG Haag E 4/77)…
Text Mit Beschluß vom 14. März 1977 bewilligte das Erstgericht der protokollierten Firma W P zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 90 449.93 S samt Angang gegen J J die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 944 KG T. Am 27. April 1977 eröffnete das Landesgericht Linz über das Vermögen …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Sonderbestimmung des § 239 Abs. 3 EO schließt nur das Anfechtungsverbot des § 528 Abs. 1 Z. 1 ZPO (hinsichtlich bestätigender Beschlüsse der zweiten Instanz) aus, läßt aber die Unzulässigkeit eines Rechtsmittels in den im § 528 Abs. 1 Z. 2 bis 5 ZPO angeführten Fällen unberü…