JudikaturJustizRS0003284

RS0003284 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juni 2001

Das Wesen der Nebengebührensicherstellung besteht darin, Nebengebühren gewöhnlicher Hypothekarforderungen, welche im Verteilungsverfahren nicht gemäß § 216 Abs 2 EO im gleichen Rang wie die Hauptforderung berücksichtigt werden können, diesen Rang zu verschaffen.

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5