Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der Beschluss des Rekursgerichts wird in dem den erstgerichtlichen Meistbotsverteilungsbeschluss bestätigenden Teil bestätigt und in dem den erstgerichtlichen Meistbotsverteilungsbeschluss aufhebenden Teil dahin abgeändert, dass der erstgerichtliche …
Text Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 145.345,67 EUR aus der Zwangsversteigerung einer der betreibenden Partei als Ersteherin zugeschlagenen Liegenschaft. Das Erstgericht wies in der bücherlichen Rangordnung dem "Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6, Wohnbaufö…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der betreibenden Partei ist zulässig und, soweit er sich gegen den den erstinstanzlichen Meistbotsverteilungsbeschluss bestätigenden Teil des Beschlusses des Rekursgerichts richtet, nicht berechtigt, wohl aber, soweit er sich gegen den aufhebenden Teil dieses Beschlusses richtet.…