Spruch I. Der außerordentliche Revisionsrekurs wird, 1. soweit er sich gegen die Zuweisung von 27.056,69 EUR aus dem für die Liegenschaft EZ 39 GB ***** B***** erzielten Meistbot an die beigetretene betreibende Partei im Rang C LNr 16a richtet, 2. soweit er sich gegen die Zuweisung von 252.103,67 EUR aus …
Text Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Verteilung des Meistbots aus der Zwangsversteigerung zweier im Eigentum der Verpflichteten gestandener Liegenschaften EZ 39 und EZ 795, die verschiedenen Erstehern zugeschlagen wurden. Das Erstgericht wies aus dem aus der Versteigerung des Grundstücks EZ…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs der Verpflichteten ist teils absolut unzulässig, teils mangels einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 478 EO iVm § 528 Abs 1 ZPO unzulässig. I. Zu den bestätigenden Teilen der Rekursentscheidung: Nach dem auch im Exekutionsverfahren für den Rekurs an d…