JudikaturJustizRS0003176

RS0003176 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2018

Außer den Anmeldungen dürfen lediglich die Akten des laufenden Versteigerungsverfahrens, in dem die Verteilung erfolgt, berücksichtigt werden, nicht aber auch die Akten früherer, bereits beendeter Verfahren (teilweises Abgehen von SZ 19/121).

Entscheidungen
8