Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die neuerliche Entscheidung nach Ergänzung des Verfahrens aufgetragen. Die Kosten des Revisionsrekurses sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Zwei Liegenschaften des Verpflichteten, deren Schätzwert vom Erstgericht mit zusammen S 3,101.350,-- bestimmt wurde, wurden gemeinsam um das Meistbot von S 2,250.000,-- zugeschlagen. Die Erteilung des Zuschlags wurde am 8. April 1988 durch Anschlag an der Gerichtstafel verlautbart. Am 2…
Rechtliche Beurteilung Der vom Ersteher gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes erhobene Revisionsrekurs ist nach § 78 EO, § 528 Abs. 2 und § 502 Abs. 4 Z 2 ZPO zulässig und im Ergebnis berechtigt. Aus denselben Erwägungen, aus denen der Oberste Gerichtshof bei der Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags die Höhe …