Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 9.626,63 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 960 S Barauslagen und 787,88 S USt) binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Im Zwangsversteigerungsverfahren des Bezirksgerichts *****, EZ *****, gegen den Sohn der Beklagten Albert E***** jun, wurde der klagenden Partei am 12. Jänner 1983 die Liegenschaft EZ ***** KG Niederthalheim mit dem Haus Nr ***** um das Meistbot von 1.700.000 S zugeschlagen. Nac…
Rechtliche Beurteilung Die gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts erhobene Revision der klagenden Partei ist nicht berechtigt. Als Bestandteile bezeichnet man die Teile einer zusammengesetzten Sache. Ist die Verbindung mit der Hauptsache so eng, dass sie von dieser tatsächlich nicht oder nur durch eine unwirtschaftl…