JudikaturJustizRS0002776

RS0002776 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2004

Wenn die Reallast der Wartung und Pflege vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen sein wird, kommt es bei der Ermittlung des der Versteigerung zugrunde zu legenden Schätzwertes der Liegenschaft nur darauf an, welchen Verkehrswert diese hat, wenn die Belastung aufrecht bleibt.

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