RS0002729 – OGH Rechtssatz
RS0002729 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die nachträgliche Anmerkung der Vollstreckbarkeit eines die Vollstreckbarkeitsklausel enthaltenden Notariatsaktes, auf Grund dessen im Grundbuche das Pfandrecht einverleibt worden ist, kann nur mit Zustimmung des neuen Eigentümers erfolgen.