JudikaturJustizRS0002541

RS0002541 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. November 2023

Anwendung des § 5 Abs 3 KO auch auf Eigentumswohnungen. Die Tatsache der teilweisen Weiterbenützung einer Eigentumswohnung durch den Gemeinschuldner vermag die Verwertung (den Verkauf) der Eigentumswohnung weder zu vereiteln noch zu gefährden.

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