JudikaturJustizRS0002140

RS0002140 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Mai 2019

Das durch die Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner begründete Pfandrecht besteht weiter, auch wenn der Exekutionsantrag später infolge eines Rekurses abgewiesen wird. Es verliert gegebenenfalls mit der Rechtskraft der Rekursentscheidung seine Grundlage.

Entscheidungen
7