Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 12.247,20 (darin enthalten S 2.041,20 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der klagenden Partei war Feuerversicherer einer Wohnhausanlage in Wien 12., W*****. Am 9.10.1987 verlegte Christian S*****, ein gelernter Maler und Anstreicher, damals aber als Fußbodenleger berufstätig, in der Wohnung einer Bekannten in dieser Wohnhausan…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Nach § 294 EO erfolgt die Exekution auf Geldforderungen des Verpflichteten durch Pfändung und Überweisung. Die Pfändung geschieht dadurch, daß das Gericht, welches die Exekution bewilligt, dem Drittschuldner verbietet, an den Verpflichteten zu beza…