Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß des Rekursgerichtes wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die Revisionsrekursbeantwortung der betreibenden Partei wird zurückgewiesen. Die betreibende Partei ist schuldig, der Revisionsr…
Text Begründung: Aufgrund der im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter FN 33.209m eingetragenen Verschmelzung ist die E***** AG mit Wirksamkeit vom 4.10.1997 Gesamtrechtsnachfolgerin der G***** Aktiengesellschaft *****. Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 19.12.1995, 4 S 1059/95b-34, wurde…
Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Rekursgerichtes ist die Entscheidung EvBl 1990/104 auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden. Da die Pfandgläubigerin ihre Einwände gegen die von der betreibenden Gläubigerin beantragte Höhe des geringsten Gebots bereits dem Gericht bekanntgegeben hatte, konnte sie keinesw…