Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts im Umfang der Exekutionsbewilligung wiederhergestellt wird. Die Kosten der betreibenden Partei im Revisionsrekursverfahren werden mit 144.832,05 EUR (darin enthalten 123.7…
Text Begründung: Die von der Republik Österreich vertretene betreibende Partei beantragte mit dem beim Erstgericht am 27. Mai 2011 eingelangten Antrag aufgrund der (jeweils im Original vorgelegten) vollstreckbaren, aber nicht rechtskräftigen Rückstandsanzeige des Finanzamts München vom 3. Mai 2011 über 1…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig , weil es der Klärung der Frage bedarf, welchem deutschen Rechtsträger die Stellung des betreibenden Gläubigers zukommt, wenn eine deutsche Abgabenforderung durch gerichtliche Exekution in Österreich auf der Grundlage des RHV BRD 1954 betrieben werden soll. Da zu die…