Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien haben ihre Kosten des Revisionsrekursverfahrens, einschließlich jener des Vorabentscheidungsverfahrens, vorläufig selbst zu tragen. Die beklagte Partei hat ihre Kosten des Revisionsrekursverfahrens, einschließlich jener des Voraben…
Text Begründung: Die Erstklägerin ist Inhaberin der Rechte an den Filmwerken „Wickie und die starken Männer“ und „Pandorum“, die Zweitklägerin ist Inhaberin der Rechte am Filmwerk „Das weiße Band“. Diese Filme wurden auf der unter der Domain kino.to betriebenen Website öffentlich zugänglich gemacht, ohne…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus den vom Rekursgericht genannten Gründen zulässig , er ist aber nicht berechtigt . 1. Aufgrund der Vorabentscheidung steht fest, dass ein Anbieter, der Schutzgegenstände im Internet rechtswidrig zur Verfügung stellt, auch die Dienste der Access-Provider seiner Kunden iSv A…