JudikaturJustizRS0001979

RS0001979 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. August 2016

Bei der Entscheidung über einen Aufschiebungsantrag kommt es nicht darauf an, ob die Klage "aussichtsreich" ist, sondern darauf, ob sie als "offenbar aussichtslos" angesehen werden muss.

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