Spruch Mit der Scheidungsklage können nur jene Ansprüche aus den Eheverhältnis verbunden werden, die sich aus dessen mit den Scheidungsbegehren angestrebten Auflösung ergeben, demnach nicht Unterhaltsansprüche für die Zeit des noch aufrechten Bestehens der Ehe OGH 19. Mai 1976, 1 Ob 615/76 (OLG Graz 6 R 5…
Text Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger und seit 26. Mai 1953 verheiratet; ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz war Villach. Seit 1957 leben die Ehegatten getrennt. Mit der am 23. Mai 1975 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Scheidung der mit dem Beklagten am 26. Mai 1953 vor dem Sta…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Gemäß § 76 Abs. 1 JN ist für Klagen auf Scheidung einer Ehe das Kreis- oder Landesgericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt gehabt haben. Da die beiden Streitteile ihren letzten gemeinsamen gewöh…