Spruch Soweit die Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch laut Punkt A. I. gerichtet ist, wird sie verworfen. Gemäß § 290 Abs. 1 StPO wird das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch laut Punkt A. IV. sowie im Strafausspruch aufgehoben; in diesem Umfang wird gemäß § …
Text Gründe: Mit dem - auch (B., C.) auch andere Entscheidungen enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Sepp A (A.) der Verbrechen (II.) des (in der Zeit vom 31.März 1981 bis zum 30.Juni 1983 in dreizehn Fällen begangenen) schweren Betruges nach § 146, 147 Abs. 3 StGB (mit insgesamt rund 546.000 S Scha…
Rechtliche Beurteilung Der inhaltlich nur gegen diese Teile des Schuldspruchs gerichteten, auf § 281 Abs. 1 Z 5, 8 und 9 lit a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten kommt insoweit, als sie den Schuldspruch wegen fahrlässiger Krida betrifft, keine Berechtigung zu. Den Vorwurf einer Anklageüberschreitung (Z…