JudikaturJustizRS0001763

RS0001763 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 1962

Da es sich bei der Ablegung eines falschen Offenbarungseides durch Erdichtung von Vermögen, wie schon der Wortlaut des § 47 EO zeigt, um Ausnahmsfälle handelt, bedarf es in diesen Fällen einer besonders sorgfältigen Prüfung der objektiven und noch mehr der subjektiven Tatseite, insbesondere auch einer Erforschung des Tatmotivs.