Spruch Der Revisionsrekurs wird, soweit er die Aufschiebung der Exekution zur Sicherstellung betrifft, zurückgewiesen. Dagegen wird ihm im übrigen Folge gegeben. Die Entscheidung des Rekursgerichtes wird in ihrem Punkt II. 1. im Hinblick auf die Fahrnisexekution und im Kostenpunkt dahin abgeändert, daß …
Text Begründung: Die verpflichtete Partei, eine Versicherungsaktiengesellschaft, wurde mit Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 25.11.1992, 2 Ob 60/92, (zur ungeteilten Hand mit zwei weiteren Beklagten) verurteilt, der betreibenden Partei S 6.061,50 an monatlichem Verdienstentgang und S 52.500,-- an m…
Rechtliche Beurteilung Den abändernden Teil dieser Entscheidung (Punkt 1.) bekämpft die verpflichtete Partei mit ihrem auf unrichtige rechtliche Beurteilung gestützten Revisionsrekurs, mit dem sie die Abänderung der angefochtenen Entscheidung dahin begehrt, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt werde. Sow…