JudikaturJustizRS0001677

RS0001677 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Oktober 2010

Bei der Zwangsversteigerung ist die Bescheinigung des behaupteten Vermögensnachteiles entbehrlich, weil es offenkundig ist, dass bei der Durchführung der Zwangsversteigerung dem Verpflichteten das Grundstück endgültig verlorengeht und nicht mehr beschafft werden kann. Es besteht dabei immer auch die Gefahr, dass bei der Versteigerung nicht einmal der Schätzwert erreicht wird.

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