Spruch 1. Soweit sich der Rekurs gegen die Aufhebung der erstinstanzlichen Abweisung des Aufschiebungsantrags in Ansehung der betriebenen Forderung von 3.756,30 EUR sA richtet, wird er zurückgewiesen. 2. In Ansehung der betriebenen Forderung von 180.000 EUR sA wird dem Rekurs hingegen Folge gegeben und die…
Text Begründung: Der Verpflichtete wurde strafgerichtlich verurteilt. Er ist aufgrund a) des rechtskräftigen Urteils des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 16. November 2007, AZ 10 Hv 210/05f, schuldig, der betreibenden Partei 180.000 EUR zu bezahlen, und b) aufgrund des Beschlusses desselben Straf…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der betreibenden Partei ist teilweise absolut unzulässig, teilweise zulässig und berechtigt. I. In Ansehung der betriebenen Forderung von 3.756,30 EUR sA ist der Rekurs absolut unzulässig: Wird aufgrund mehrerer Exekutionstitel zur Hereinbringung verschiedener Forderungen Exekution geführ…