JudikaturJustizRS0001466

RS0001466 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2015

Der § 42 EO zählt die Aufschiebungsgründe erschöpfend auf. Keine Aufschiebung wegen einer Klage auf Unterlassung der Exekutionsführung, beziehungsweise auf Schadenersatz wegen sittenwidriger Ausbeutung der Rechtskraft.

Entscheidungen
30