Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 399,74 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 66,62 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Kläger verpflichtete sich mit der am 15. Jänner 1999 vor dem Jugendwohlfahrtsträger gemäß § 214 Abs 2 ABGB geschlossenen Vereinbarung, der Beklagten, seiner Tochter, ab 1. Jänner 1999 einen monatlichen Unterhalt von 6.600 S = 479,64 EUR zu leisten, nachdem er bereits zur Leistung ein…
Rechtliche Beurteilung Es entspricht stRsp des Obersten Gerichtshofs, dass ein vom Berufungsgericht bereits verneinter Nichtigkeitsgrund nicht (neuerlich) mit Revision geltend gemacht werden kann (RIS-Justiz RS0042925, RS0042981). Das Berufungsgericht hat ausdrücklich verneint, dass der zweiten Oppositionsklage das Prozes…