Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Rekursentscheidung wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Der betreibenden Partei werden 836,28 EUR (darin 139,38 EUR USt) an Revisionsrekurskosten als weitere Kosten des Exekutionsverfahrens bestimmt.…
Text Begründung: Die damals noch verheirateten Parteien schlossen am 9. Juli 1992 vor dem Amtsgericht in Freiburg i. Br. folgenden Unterhaltsvergleich: „1. Herr ... [Verpflichteter] zahlt ab 01.07.1992 monatlich 1.650, DM Unterhalt (einschließlich Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt) an Frau …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt. I. Vorauszuschicken sind folgende, für die Auslegung ausländischer Exekutionstitel in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze: 1. An die Bestimmtheit ausländischer Exekutionstitel dürfen nicht dieselben Anforderungen wie an diej…