Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben und der Beschluss des Erstgerichts mit der Maßgabe wiederhergestellt, dass er wie folgt zu lauten hat: „Der betreibenden Partei wird wider die verpflichtete Partei aufgrund des vollstreckbaren Wechselzahlungsauftrags des Handelsgerichts Wien vom 16. Oktober 198…
Text Begründung: Dem Verpflichteten wurde mit rechtskräftig und vollstreckbar gewordenem Wechselzahlungsauftrag des Handelsgerichts Wien vom 16. Oktober 1980, 13 Cg 198/80, aufgrund des Wechsels vom 27. August 1980 und des Protests vom 8. Oktober 1980 aufgetragen, der betreibenden Partei „den Schilling…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist berechtigt. Der Oberste Gerichtshof vermag sich der Ansicht des Rekursgerichts, es liege nach dem Wortlaut des Exekutionstitels eine unechte Fremdwährungsschuld vor, und es beantragte die betreibende Partei die Bewilligung der Exekution zur Hereinbringung einer anderen Forder…