Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluß dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die Kosten des Revisionsrekurses werden mit S 1.994,08 (darin S 181,28 Umsatzsteuer) als weitere Kosten des Exekutionsverfahrens bestimmt.…
Text Begründung: Mit Endbeschluß vom 19.8.1987 erkannte das Erstgericht, daß die beiden Verpflichteten - dort Beklagten - den ruhigen Besitz des Betreibenden - dort des Klägers - als des Hälfteeigentümers des Grundstückes 3518 im Recht, den zum Grundstück 1300/2 verlaufenden Zufahrtsweg über das Grundst…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der betreibenden Partei ist berechtigt. Nach dem den Exekutionstitel bildenden Endbeschluß haben die Verpflichteten jeden Eingriff in das Recht des Betreibenden, den über ihr Grundstück verlaufenden Zufahrtsweg zu begehen und mit einem Handziehwagen zu befahren, zu unterlassen un…