Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes ON 8 wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 3.018,24 (darin S 503,04 an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und…
Text Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 20.12.1990, 3 C 1384/90-x-8, bestätigt mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 15.5.1991, 5 R 60/91-12, wurde der nunmehrige Kläger schuldig erkannt, das Befahren eines näher bezeichneten Servitutsweges im Rahmen seines Gewerbebetriebes d…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist berechtigt. Richtig ist, daß nur ein Verhalten des Verpflichteten, das eindeutig gegen das im Exekutionstitel ausgesprochene Unterlassungsgebot verstößt, Exekutionsschritte nach § 355 EO rechtfertigt (ÖBl 1978, 75), und daß etwaige sich aus dem Exekutionstitel ergebend…