Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der zweit- und drittbeklagten Partei die mit S 23.512,50 (darin S 3.918,75 USt) und der viertbeklagten Partei die mit S 21.375,-- (darin S 3.562,50 USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetze…
Text Begründung: Die Klägerin hat die erstbeklagte Partei beauftragt, einen von den Zweit- bis Viertbeklagten geplanten Bau in G*****, S***** 1, auszuführen. Bei der Bauausführung kam es am Nachbargebäude zu Setzungserscheinungen, die Gegenstand einer Schadenersatzklage des Grundnachbarn gegen die Kläg…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluß von der Klägerin erhobene Revisionsrekurs ist nicht berechtigt. Beim Schiedsvertrag handelt es sich, wie § 1391 ABGB nahelegt, um einen reinen Prozeßvertrag. Deshalb ist zur Auslegung des Schiedsvertrages (grundsätzlich) Prozeßrecht heranzuziehen, bestimmt sich die subjek…