Spruch Vom Erfordernis der Bestätigung der Vollstreckbarkeit kann auch dann nicht abgesehen werden, wenn eine frühere Exekutionsbewilligung auf Grund des Exekutionstitels vorgelegt wird. Entscheidung vom 2. April 1952, 2 Ob 244/52. I. Instanz: Bezirksgericht Mödling; II. Instanz: Landesgericht für Zivilr…
Text Das Erstgericht hat zur Hereinbringung von 1313.17 S und 460 S je samt Anhang die Fahrnisexekution bewilligt. Das Rekursgericht hat den Beschluß des Erstgerichtes dahin abgeändert, daß die Exekution nur hinsichtlich der vollstreckbaren Forderung von 875.45 S s. A. bewilligt, das Mehrbegehren hingeg…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Tatsache, daß das Urteil des Bezirksgerichtes Margarethen vom 19. Jänner 1931 schon einmal vom Bezirksgericht Margarethen als vollstreckbar behandelt worden ist, enthebt den betreibenden Gläubiger nicht der Verpflichtung, nachzuweisen, daß gegen das Urteil ein weiterer Recht…