JudikaturJustizRS0000025

RS0000025 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juli 1995

Ein mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung versehener Rückstandsausweis einer Wassergenossenschaft über rückständige Genossenschaftsbeiträge ist nach §3 Abs 2 VVG 1950 ein Exekutionstitel im Sinne des §1 EO. Die Wassergenossenschaft ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft und zum unmittelbaren Einschreiten beim Exekutionsgericht nach §3 Abs 3 VVG 1950 berechtigt.

Entscheidungen
4